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Werbekennzeichnung auf dem Blog

Ihr habt eine Kooperation erhalten und seid unsicher, ob ihr diese als Werbung kennzeichnen sollt? Oder der Kooperationspartner fragt, ob statt dem Wörtchen „Werbung“ lieber „Kooperation“ auf deinem Blog erscheinen könne?

Rechtlicher Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt natürlich keine Rechtsberatung. Als Blogger kann ich für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der von mir gemachten Angaben keinerlei Haftung übernehmen. Bei Gesetzesänderungen bemühe ich mich, bestehende Blogbeiträge zu aktualisieren.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage – was ist Werbung? Gehören da schon einzelne Linkverweise dazu? Oder Pressereisen? Blog-Werbung definiert sich dadurch, dass du auf dem Blog ein Produkt testest oder bewirbst (in Form von Beiträgen mit Verlinkung zum Kooperationspartner). Dazu muss nicht unbedingt Geld fließen – auch geldwerter Vorteil von Sachgegenständen zählt dazu (bspw. du darfst das Testobjekt behalten).

Keine Werbung sind redaktionelle Beiträge mit Verweis auf hilfreiche Links zu einem Thema, wenn du diese Links unbeauftragt und ohne Gewinnerzielungsabsicht (was für ein Wort!) setzt.

Das ist Werbung auf dem Blog – das musst du kennzeichnen

Folgende Beispiele sollen dir verdeutlichen, was zu Werbung auf deinem Blog zählt:

  • Affiliate-Links
  • Werbe-Banner
  • Produkttest, bei der das Produkt von der Firma gesponsert wurde
  • Bezahlte Blogbeiträge
  • Blogbeiträge, bei denen du im Gegenzug Sachgegenstände von einer Firma erhälst (z.B. Kleidung)
  • Blogbeiträge, bei denen Firmen Gewinne für die Leser sponsern

Werbung auf dem Blog kennzeichnen – aber richtig

Wie oft haben mich schon potenzielle Kooperationspartner gefragt, ob ich denn das Wörtchen „Werbung“ nicht unter den Tisch fallen lassen könne. Ihnen wäre „Kooperation“ lieber. Da das Trennungsgebot (E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, Telemediengesetz & Rundfunkstaatsvertrag erkennen das Trennungsgebot zwischen Werbung und Inhalt für Telemedien nunmehr an) eindeutig besagt, Werbebeträge als solche zu kennzeichnen, kommen hierfür eigentlich nur die Wörter

„Werbung“ oder „Anzeige“

in Frage. Natürlich kommt das auf den Einzelfall an, aber „Kooperation“ reicht hier nicht aus.

Affiliate-Links in Blogbeiträgen sind extra zu kennzeichnen und als Werbung auszuweisen (am besten inklusiver kurzer Beschreibung, um was es sich bei Affiliate-Links handelt).

Bannerwerbung ist meist als solche erkennbar, allerdings entscheidet hier im Einzelfall das Gericht. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, weise auch diese als Werbung aus.

Bezahlte Blogbeiträge müssen bereits eingangs mit Werbung versehen werden. Ich nutze dafür meist schon den Blogtitel, damit ist die Werbekennzeichnung auch in den sozialen Medien sichtbar.

Achtet bitte auch darauf, dass die Werbekennzeichnung auch auf Mobilgeräten sichtbar ist!

Pressereisen

Pressereisen sind ein besonderer Fall: Pressereisen dienen der redaktionellen Recherchearbeit vor Ort eines Reiseziels. Wo wären die ganzen Reiseberichte, gäbe es Pressereisen nicht (in Zeiten vor Instagram & Co.)?

Schaut man sich die großen Online-Medien an, so sind die Pressereisen meist gekennzeichnet mit

„Diese Reise entstand in Kooperation mit XYZ Reisen“.

Pressereisen werblich zu kennzeichnen widerstrebt mir persönlich zutiefst. Immerhin es das reine redaktionelle Arbeit. Ich persönlich kennzeichne meine Pressereisen wie alle anderen Onlinemedien auch, aber nicht als Werbung. Es hilft, dass ich hauptberuflich als Blogger tätig bin. Ich möchte an dieser Stelle an den VDRJ verweisen:

Das sagt der VDRJ zur Kennzeichnungspflicht von Pressereisen

Der VDRJ (Vereinigung dt. Reisejournalisten) warnt davor, eine notwendige Teilnahme an Recherchereisen als Bezahlung einzuordnen. Der erste Vorsitzende, Rüdiger Edelmann: „Eine Kennzeichnungsverpflichtung als „Werbung“ sei hier aber fehl am Platz“.

Gleichwohl betont der VDRJ auf seiner Webseite aber auch „Um Auftragnehmer als auch ‑geber vor den negativen Folgen (Abmahnungen und eventuell Geldbußen) einer fehlenden Werbe­kennzeichnung zu schützen, wird daher in den Standards auf eine möglicherweise notwendige Kennzeichnung als Werbung hingewiesen und für den Einzelfall auf die Richtlinien der Landesmedienanstalten verwiesen“.  (https://www.vdrj.de/aktualisierte-standards-fuer-pressereisen/)

Letztendlich muss bei Pressereisen jeder selber entscheiden, ob er auf Nummer sicher geht und das Wort „Werbung“ erwähnt oder es bei der Erwähnung der Kooperation belässt. Da urteilt vermutlich auch jeder Richter anders.

Werbung nicht gekennzeichnet – was dann?

Habt ihr eure Werbebeiträge auf dem Blog nicht korrekt gekennzeichnet, drohen aufsichtsbehördliche Maßnahmen wie Bußgelder nach dem Telemediengesetz oder eben dem Rundfunkstaatsvertrag. Außerdem tritt das Wettbewerbsrecht in Kraft und du riskierst eine teure Abmahnung.

Leider interessiert das nicht alle Kooperationspartner, auch große Agenturen versuchen, den Begriff der Werbung zu umgehen. Mir sind bereits einige Kooperationen durch die Lappen gegangen, weil ich auf geltendes Recht beharrt habe.

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